Dr. forest Christoph Hoffmann

Weiterhin ermäßigter Umsatzsteuersatz für Thermalbäder

Die Thermen Bad Krozingen, Bad Bellingen und Badenweiler haben sich mit großer Sorge zu den wirtschaftlichen Auswirkungen durch die  geplante Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf 19% an mich gewendet. Daraufhin habe ich mich bei der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel (FDP), für eine Klärung eingesetzt. Ich erhielt die gute Nachricht aus dem Finanzministerium, dass auch weiterhin der ermäßigte Steuersatz für unsere Heilbäder Anwendung findet.

Laut Bundesfinanzministerium entspricht es der Rechtslage, dass die Thermalbäder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn Wassertiefe und Beckengröße dazu geeignet sind, das Schwimmen oder andere sportliche Betätigungen zu ermöglichen. 

Die Mineral-Thermalbäder stellen eine Gesundheitseinrichtung dar. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass die Mehrwertsteuer nicht erhöht wird. Gerade in der aktuellen Situation dürfen die Besucherinnen und Besucher als auch die Betreiberinnen und Betreiber der Bäder im Markgräfler Land nicht noch zusätzlich belastet werden.