Informationen zur Einmalzahlung für Studierende
Der brutale russische Angriffskrieg auf die Ukraine ist bei uns in Deutschland besonders durch die gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel spürbar. In drei Entlastungspaketen im Gesamtvolumen von rund 100 Milliarden Euro hat die Ampel-Regierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die Auswirkungen der stark gestiegenen Kosten für die Menschen in Deutschland abzumildern. Besonders wir als FDP haben uns dabei auch für eine Unterstützung junger Menschen eingesetzt, u.a. mit den Heizkostenzuschüssen I und II für BAföG- und AFBG-Empfänger, der Energiepreispauschale auch für Minijobber und der Kindergelderhöhung.
Im dritten Entlastungspaket haben wir zudem 750 Millionen Euro bereitgestellt um alle Studierenden, sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung von 200 Euro zu unterstützen. Warum “nur” 200 Euro, während Rentnerinnen und Rentner 300 Euro erhalten? Der Unterschied besteht darin, dass diese die Einmalzahlung versteuern müssen und dies auf die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler nicht zutrifft. Das entsprechende Gesetz haben wir mit unseren Ampelpartnern im Schnellverfahren durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht, sodass es schon zum 21.12.2022 in Kraft treten konnte. Das bedeutet: 3,5 Millionen junge Menschen werden 200 Euro steuerfrei bekommen. Voraussetzung ist allein, dass sie zum 1.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren bzw. eine Fachausbildung begonnen hatten.
In der Bundestagsfraktion und im Bundesministerium für Bildung und Forschung arbeiten wir unter Hochdruck daran, dass das Geld so schnell wie möglich bei den Studierenden ankommt. Eine Lösung über die einfache Rückerstattung von gezahlten Semesterbeiträgen haben die Länder abgelehnt. Daher entwickelt derzeit das Land Sachsen-Anhalt in enger Abstimmung mit dem Bund eine bundeseinheitliche Antragsplattform und kann dabei auf das bereits vorhandene Know-how aus der Entwicklung von BAföG-digital zurückgreifen. Allerdings verfügt der Bund nicht selbst über die für die Auszahlung nötigen Daten von Studierenden/Fachschülern, sondern die Länder bzw. Hochschulen. Die Länder müssen daher ihrerseits zuständige Stelle auf Landesebene benennen, damit die entsprechenden Schnittstellen geschaffen werden können. Wir setzen alles daran, dass die Auszahlung der 200 Euro, wie von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger angekündigt, in diesem Winter erfolgen kann und damit ihren Zweck, die hohen Kosten für junge Menschen abzufedern, erreichen können.
Weitere Informationen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bmbf.de zu finden.