Informationen zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
Deutschland braucht mehr Tempo bei der Planung von bedeutsamen Infrastrukturvorhaben. Der Ausbau erneuerbarer Energien, Stromleitungen sowie des Straßen- und Schienennetzes sind für die Funktionsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gemeinwesen zentral. Aktuell dauern entsprechende Verfahren von ihrer Planung bis zur Fertigstellung regelmäßig mehrere Jahre. Auch langwierige verwaltungsgerichtliche Verfahren können die Realisierung zentraler Bauprojekte verzögern. Deshalb hat das Bundesjustizministerium ein Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich vorgelegt, um deren Dauer zu verringern und den Gerichten passende Instrumente an die Hand zu geben. Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche final über das Gesetz beraten.
Warum dauern gerichtliche Verfahren bei Infrastrukturvorhaben vergleichsweise lange?
Bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben ist der Prozessstoff im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig sehr komplex. Deshalb ist es wichtig, das Verwaltungsprozessrecht effizient zu gestalten und den Gerichten mehr Instrumente zur Verfügung zu stellen, mit denen sich regelmäßig auftretende Probleme besser und schneller lösen lassen. Die hohe Qualität verwaltungsgerichtlicher Verfahren muss dabei aber aufrechterhalten werden.
Welche Maßnahmen sieht das Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren vor?
- Es wird ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot für besonders bedeutsame Vorhaben (z.B. Ausbau erneuerbarer Energien, Stromleitungen oder des Straßen- und Schienennetzes) eingeführt. Die Gerichte können diese Vorhaben gegenüber anderen priorisieren.
- Durch einen frühen ersten Termin werden die Möglichkeiten zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits verbessert.
- Der Prozessstoff wird begrenzt, wodurch das Verfahren insgesamt gestrafft und beschleunigt wird.
- Die Umsetzung von Vorhaben kann schneller starten, indem das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geändert wird.
- Durch Spezialisierung und Flexibilisierung der Verwaltungsgerichte im Bereich infrastrukturrelevanter Verfahren sorgen wir ebenfalls für mehr Tempo.
Planungsbeschleunigung als fortlaufendes ressortübergreifendes Vorhaben
Die Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist nur ein Teil eines notwendigen Maßnahmenbündels, um die Planung von Großvorhaben erheblich zu beschleunigen. Darüber hinaus braucht es vor allem Reformen im Verwaltungsverfahrens- und Fachplanungsrecht, auch hinsichtlich der umweltbezogenen Fachplanung. Im Rahmen des beschleunigten Ausbaus von LNG-Terminals war es möglich, eine Verfahrensdauer von 8 Jahren auf 10 Monate zu reduzieren. Dieses Tempo sollte auch in anderen Bereichen die neue Richtgeschwindigkeit bei Planung und Genehmigung sein. Das gilt aus Sicht der FDP-Fraktion beispielsweise für den Ausbau erneuerbarer Energien, der Stromnetze, aber auch dem Neu- und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur wie Schienen- und Straßenwegen.