Dr. forest Christoph Hoffmann

HOFFMANN MDB: Biogas hat in Deutschland weiter eine Zukunft

Bild von Gerald Krieseler auf Pixabay 

Dr. Christoph Hoffmann zur Rolle von Biogas im Mechanismus der Strompreisbremse

Trotz der EU-rechtlich vorgeschriebenen Erlösabschöpfung hat Biogas in Deutschland weiter eine Zukunft.

Die FDP-Fraktion konnte in den parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums wichtige Verbesserungen erreichen. „Die Erhöhung des Sicherheitszuschlags von 6 auf 9 Cent pro kWh sowie die Beschränkung der Abschöpfung auf Anlagen mit 1 MW Bemessungsleistung sind wichtige Signale, dass Biogas-Anlagen auch in Zukunft wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können“, erklärt der südbadische Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Hoffmann. Das Wirtschaftsministerium hatte zunächst vorgeschlagen, alle Anlangen mit einer installierten Leistung ab 1 MW einzubeziehen. Dadurch wären ausgerechnet die kleinen Biogas-Anlagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die durch ihren flexiblen Betrieb einen ganz besonders wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

„Dass sich der Einsatz der FDP-Fraktion gelohnt hat, freut mich ganz besonders für die Betreiber der Biogas-Anlagen in Südbaden, die nun in eine deutlich bessere wirtschaftliche Zukunft blicken, als nach dem Gesetzentwurf befürchtet“, sagt Hoffmann, „mit einem steigenden Anteil von Erneuerbaren Energien im Stromsystem werden flexible Biogas-Anlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielen, um die Versorgungssicherheit auch dann sicherzustellen, wenn witterungsbedingt nur wenig Strom aus Wind und Sonne produziert werden kann.“

Hintergrund

Mit Hilfe der Strompreisbremse sollen Bürger und Unternehmen entlastet werden. Dabei befinden wir uns in einem enormen Spannungsfeld: Zum einen müssen wir eine wirksame Senkung der Strompreise organisieren. Zum anderen müssen wir Unternehmen und die Bürger effektiv entlasten. Die Entlastung durch die Strompreisbremse wird teilweise über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt refinanziert. Die Bundesregierung setzt damit die für alle EU Mitgliedsstaaten verbindlichen Vorgaben aus der EU-Notfallverordnung um, der zufolge Obergrenzen für Markterlöse in der Stromerzeugung gesetzt werden müssen.

Welche Rolle spielt die Erzeugung von Strom durch Biogas in Deutschland?

Seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges befindet sich Deutschland in einer anhaltenden Energiekrise, im Zuge derer durch massive Lieferengpässe bei der Gasbeschaffung erneuerbare Energien an Bedeutung gewonnen haben. Zu diesen gehören auch Biogasanlagen, welche aus Biomasse Strom und Wärme erzeugen können. Biogasanlagen erzeugen Strom aus nachwachsenden Rohstoffen und verwerten unter anderem anfallende Substrate aus der Tierhaltung, wie z.B. Gülle oder Mist. Ebenfalls können sie auch mit biologischen Abfällen betrieben werden. Die vom Wirtschaftsministerium geplante Erlösabschöpfung hätte daher auch die Kreislaufwirtschaft nachhaltig geschwächt und Investitionen in Erneuerbare Energien wie Biogas erheblich ausgebremst. Biogasanlagen liefern einen wichtigen Beitrag zur Stromnetzstabilität in Deutschland, indem sie Stromspitzen durch eine Flexibilisierung abfangen. Zum Beispiel, an Tagen wo wenig Wind weht und keine Sonne scheint, ist die Biomasse für ca. 10% der Stromerzeugung in Deutschland verantwortlich. Besonders Biogasanlagenbetreiber, welche ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Stromspitzen abfangen zu können, wären nach den ersten Entwürfen des Wirtschaftsministeriums in ihrer unternehmerischen Voraussicht benachteiligt worden, wenn sich die vorgesehene Bagatellgrenze von 1 MW nach der installierten Leistung richten würde.

Welche Punkte waren für die FDP in den Verhandlungen essenziell?

Die Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Ausgestaltung des Mechanismus zur Abschöpfung von Erlösen im Rahmen der Strompreisbremse hätten insbesondere die Stromerzeugung von flexiblen Anlagen benachteiligt und deren zentralen Beitrag in der Energieversorgung konterkariert. Für die Freien Demokraten war es unabdingbar, dass die enorm gestiegenen Gestehungskosten durch Preissteigerungen bei Anlagentechnik, Wartung und Reparatur sowie vor allem bei aktuell höheren Substratkosten zwingend Berücksichtigung in der Ausgestaltung des Mechanismus finden. Daher haben wir folgende Änderungen durchgesetzt:

  • Es findet keine rückwirkende Erlösabschöpfung für Biogasanlagen statt. Die Erlösabschöpfung wird erst ab dem 01.12.2022 umgesetzt. Der erste Entwurf aus dem BMWK sah eine rückwirkende Abschöpfung zum 01.03.2022 vor.
  • Es wird eine Bagatellgrenze von 1 MW Bemessungsleistung eingeführt. Es wird sich nicht – wie bei allen anderen erneuerbaren Energien – auf die installierte Leistung bezogen, um flexible Stromeinspeisung nicht zu bestrafen.
  • Erhöhung des Sicherheitszuschlages für Biogasanlagen von 6 Cent pro kWh auf 9 Cent pro kWh, um die gestiegenen Gestehungskosten zu berücksichtigen. So werden die Kostensteigerungen der Biogasanlagen bei der Substraterzeugung als auch bei der Wartung und Ersatzteilbeschaffung für Biogasanlagen angemessen berücksichtigt.