Dr. forest Christoph Hoffmann

Hintergrundinformationen: Gebäudeenergiegesetz

Hintergrund

Das Gesetz soll die Vereinbarung des Koalitionsvertrages und des Koalitionsausschusses umsetzen, dass ab 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizungen mind zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Entwurf setzt diese Vereinbarung aber nicht technologieoffen um, sondern bevorzugt einzelne Technologien und mit überbordenden technischen Anforderungen dazu, wie diese zum Einsatz kommen dürfen. Zusätzlich enthält der Entwurf eine Reihe von Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer und Vorgaben zur Energieeffizienz, die nicht vom KoaV gedeckt und themenfremd sind.

Damit ist der Entwurf in dieser Form für uns nicht zustimmungsfähig. Auch das BMWK hat schon bekannt gegeben, dass es sich bei dem Entwurf nicht um den aktuellen Stand handelt und eine Überarbeitung derzeit läuft.

Kritikpunkte der FDP

Die Umsetzung der 65% EE-Vorgabe erfolgt nicht technologieoffen. Einzelne Energieträger wie etwa Wasserstoff und Bioenergie werden diskriminiert, etwa durch restriktive Kostenvorgaben oder überbordende technische Anforderungen. Regelungen zu Brennstoffzellen oder BHKW fehlen völlig. Technologische Innovation, passgenaue und flexible Lösungen werden durch die strikten Vorgaben ausgebremst.

Das Gesetz begründet ebenfalls ein Betriebsverbot für Heizkessel, die mit einem gasförmigen Brennstoff nach Ablauf von 30 Jahren. Das ist ebenfalls eine deutliche Verschärfung der bisherigen Betriebsverbote und geht ebenfalls über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus. Ein generelles Verbot von Gasheizungen wird viele Menschen hart treffen und finanziell überfordern. Es ist zur Erfüllung der 65% EE-Pflicht so auch nicht notwendig. Denn die Gasinfrastruktur kann zukünftig auch klimaneutral genutzt werden.

Es gibt eine ganze Reihe von Verschärfungen hinsichtlich der Dämmung von Gebäuden bei Sanierungen, Erweiterungen oder auch im Neubau. Das ist definitiv nicht vom KoaV gedeckt und für die Umsetzung der 65%-Vorgabe völlig unnötig. Zudem sollen Effizienzmaßnahmen künftig im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Auch das lehnen wir entschieden ab.

Es werden den Gebäudeeigentümern eine ganze Reihe neuer Pflichten hinsichtlich Betrieb, Wartung und regelmäßiger Optimierung ihrer Anlagen auferlegt. Darüber hinaus wird auch massiv in das technische Umfeld der Anlagen eingegriffen, bspw. durch eine Austauschpflicht für alte Umwälzpumpen. Zudem soll die Effizienz von Anlagen kontinuierlich dokumentiert und digital übermittelt werden (bspw. über Smart Meter). Betreiber von Nicht-Wohngebäuden müssen neue Pflichten für Gebäudeautomatisierung und –steuerung erfüllen, was definitiv gegen das Belastungsmoratorium verstoßen würde.

Es gibt keine Regelungen zu Härtefällen oder Ersatzmaßnahmen, wie wir sie bspw. vom EWärmeG in Baden-Württemberg kennen (bspw. die Installation einer PV-Anlage oder das Dämmen einzelner Gebäudekomponenten). Das würde die Handlungsoptionen deutlich erweitern, ebenso CO2 reduzieren und Raum für günstigere Umsetzung eröffnen.

Weitere Anmerkungen der FDP

In einer Zeit, in der durch Inflation und steigende Zinsen eh schon weniger Geld bei den Bürgern vorhanden ist, dürfen wir die Leute nicht durch noch mehr staatliche Vorgaben weiter belasten.

Für den Klimaschutz sind die Vorschläge des BMWK nicht relevant, denn durch die Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude und dem Cap ab 2027 ist der Klimaschutz im Gebäude abgesichert.

Im Gebäudesektor zählt (wie sonst auch) nur die vermiede Tonne Co2. Das ist der einzig relevante Wert und eine bereits im KoaV vereinbarte deutliche Verbesserung  ggü der aktuellen Situation.

Das GEG muss daher konsequent auf die Einsparung von CO2 fokussiert werden. Spätestens ab Einführung des Emissionshandels sollen nur noch Maßnahmen gelten, die den ETS flankieren.

Damit erübrigen sich aber alle Eingriffe, die einzelne Technologien bevorzugen oder diskriminieren.

Um den Gebäudeeigentümern wirkliche Wahlfreiheit zu bieten, müssen die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wasserstoff im Wärmemarkt geschaffen werden durch technologieoffene Vorgaben und Förderbedingungen sowie eine Umstellung der Gasverteilnetze.