Dr. forest Christoph Hoffmann
Hintergrundinformation: EU-Notfallverordnung
Was ist die EU-Notfall-VO?
Die EU-Notfallverordnung tut vor allem zwei Dinge: Sie stellt für einen begrenzten Zeitraum Erneuerbare sowie Speicher und Netze für deren Systemintegration ins überragende öffentliche Interesse und erlaubt auf Flächen, für die bereits eine sog. Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt wurde, den Entfall einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das konkrete Projekt. Dafür muss der Antragsteller dann allerdings sog. Minderungsmaßnahmen ergreifen und Geld in einen Artenhilfsfonds zahlen.
Was waren die Ziele der FDP?
- Die FDP hat die Notfall-Verordnung und deren ambitionierte Umsetzung stets befürwortet. Unser Ziel war es nie, das Vorhaben aufzuhalten oder zu verwässern, im Gegenteil: Wir wollten mehr Beschleunigung für die Energiewende.
- Die FDP wollte Beschleunigung für alle Energiewendeprojekte, also alle Erneuerbaren, Verteilnetze und Energiespeicher. Außerdem wollten wir die Kosten für die Stromkunden so weit wie möglich senken.
Was hat die FDP durchgesetzt?
- Die FDP hat dafür gesorgt, dass alle entscheidenden Energiewendemaßnahmen beschleunigt werden – neben den Erneuerbaren Energien vor allem die Verteilnetze und Energiespeicher. So wird EE-Strom nicht nur erzeugt, sondern auch abtransportiert und genutzt.
- Der Netzausbau wird erheblich beschleunigt, weil bei der Abwägung verschiedener Trassenverläufe in Bezug auf Umweltaspekte nur noch bereits vorhandene Daten zu prüfen sind, und keine zusätzlichen Daten erhoben werden.
- Wir haben die Kosten deutlich gedrückt: Durch die Verfahrenserleichterungen werden die Projekte günstiger – und die FDP hat dafür gesorgt, dass die Kosten für die Vorhaben weiter gedrückt werden. Das macht Erneuerbare wettbewerbsfähige und den Netzausbau billiger.
- In den Verhandlungen im Bundestag hat sich die Fraktion der Grünen vehement gegen eine längere Geltungsdauer der Notfall-VO und damit gegen eine Verstetigung des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren inklusive der notwendigen Infrastruktur ausgesprochen.
Was ist das Ergebnis der Verhandlungen?
- Reichweite: Der BMWK-Entwurf gewährte Erleichterungen bislang nur für Wind (onshore, offshore) und Übertragungsnetze. Durch uns werden Speicher und Verteilnetze ins überragende öffentliche Interesse gestellt und auch PV-Freiflächenprojekte erleichtert.
- Höhe der Kompensationszahlungen: Für Offshore-Windparks und Übertragungsnetze werden die Ausgleichszahlungen halbiert. Für Windprojekte an Land gibt es nun eine pauschale Regelung. Das spart den Stromkunden hohe Millionenbeträge – ohne den Naturschutz einzuschränken.
- Abwägung Umweltaspekte bei Netzen: Bei der Prüfung verschiedener Trassenverläufe muss nur noch auf bestimmte Daten zurückgegriffen werden. Das spart rund ein halbes Jahr im Genehmigungsverfahren.