Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse
Wann und wie werden die Stromkunden entlastet?
Es wird eine Strompreisbremse geben, bei der ein Teil des Strombedarfs bezuschusst wird. Darüber hinaus ist weiter der Marktpreis zu zahlen, um Einsparanreize aufrecht zu erhalten. Dies soll kurzfristig umgesetzt werden – gegebenenfalls auch bevor ein Mechanismus zur Abschöpfung von Zufallserlösen am Strommarkt installiert werden kann.
Durch die Ausweitung der Stromproduktion wird zudem der Preis an der Strombörse gedämpft werden. Darum werden alle verfügbaren Kapazitäten der Kohle-Kraftwerke ans Netz gebracht und der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter beschleunigt, beispielsweise durch schnellere Offshore-Ausschreibungen.
Nach dem Beschluss des Abwehrschirms werden zwei von drei deutschen Kernkraftwerken über das Jahresende hinaus weiter Strom produzieren. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass auch das dritte Kernkraftwerk über das Jahresende hinaus weiterbetrieben wird. Wenn nötig, sollten dafür auch neue Brennstäbe angeschafft werden.
Was wird für die Entlastung der Gaskunden getan?
Es wird nun schnellstmöglich eine Gaspreisbremse eingeführt werden. Ein Instrument, das auf die Zeit der Krise begrenzt bleibt. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen, eine Expertenkommission wird bis Mitte Oktober ein Konzept vorlegen. Da Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben sollen, wird analog zur Strompreisbremse nicht der gesamte Verbrauch bezuschusst werden.
Eine Gasumlage wird es nicht geben. Diese hätte den Gaspreis zusätzlich noch erhöht. Die Umsatzsteuersenkung auf Gas bleibt hingegen erhalten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Die auf Kosten der Steuerzahler eingespeicherten Gasmengen werden nach und nach ausgespeichert und dämpfen so die Preise. Außerdem sollen durch Kooperationen mit anderen Ländern neue Gasfelder erschlossen werden.
Profitieren auch Unternehmen von den Preisbremsen?
Bei der Strompreisbremse profitieren neben den Privathaushalten sowohl die kleinen und mittleren Unternehmen als auch große Industriebetriebe. Sie werden ebenfalls einen verbilligten Basisverbrauch erhalten. Die Gaspreisbremse kommt auch Unternehmen zugute. Die Experten-Kommission wird hierfür Vorschläge vorlegen. Auch für Krankenhäuser, Vereine und Kommunen sinken die Belastungen durch die Preisbremsen deutlich. Zusätzlich wird ein Belastungsmoratorium dafür sorgen, dass für die Unternehmen während der Zeit dieser Energiekrise keine zusätzlichen Bürokratiekosten entstehen.
200 Milliarden Euro – was heißt das für die Schuldenbremse?
Um den Abwehrschirm zu finanzieren, wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) – ein bereits bestehendes Rettungsinstrument aus der Corona-Krise – genutzt und mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet.
Diese 200 Milliarden Euro werden vollständig von der Schuldenbremse erfasst. Deshalb muss der Bundestag einen Beschluss nach Artikel 115 Grundgesetz fassen, in dem er eine Notsituation feststellt, welche dann eine Überschreitung der Kreditobergrenze der Schuldenbremse in diesem Jahr erlaubt. Zudem muss die Summe von bis zu 200 Milliarden Euro auch gemäß den Regeln der Schuldenbremse wieder getilgt werden. Im nächsten Jahr soll die Schuldenbremse wieder eingehalten werden
Was bedeutet das für den Bundeshaushalt?
Der Bundeshaushalt wird dadurch nicht tangiert, da ausschließlich das außerhalb des Bundeshaushalts stehende Sondervermögen WSF mit einer zusätzlichen Kreditermächtigung ausgestattet wird.
Was hatte die Große Koalition bei vorherigen Krisen gemacht?
Bei der Finanzmarktkrise 2008/2009 hatte die GroKo im Jahr 2008 den Finanzmarktstabilisierungsfonds sogar mit 500 Milliarden Euro ausgestattet. Zu Beginn der Coronakrise hatte die GroKo 2020 den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch mit den Stimmen der FDP errichtet und mit 600 Milliarden Euro ausgestattet. Die Ampelkoalition reagiert in dieser Krise maßvoll und stattet den bereits bestehenden WSF mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Mrd. Euro aus.
Beschließt die Ampelkoalition im Eilverfahren ein weiteres Sondervermögen?
Nein, die Ampelkoalition schafft kein neues Sondervermögen, sondern nutzt ein bereits von der Großen Koalition in der Coronakrise geschaffenes. Dafür wird es ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren geben. Um die Opposition umfassend zu informieren, gab es bereits am Tag der Einigung in der Bundesregierung eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses mit allen beteiligten Ministern.