FDP hat im parlamentarischen Verfahren wissenschaftliche Vernunft in Infektionsschutzgesetz eingebracht
„Das Gesetz wird so nicht kommen. Zuvor wird es beraten und braucht die Zustimmung der MdB“ - das habe ich am 05. August auf Twitter geschrieben. Es ist der FDP tatsächlich gelungen, im parlamentarischen Verfahren die entscheiden Passagen zu ändern und wissenschaftliche Vernunft einzubringen. So ist zuletzt auch noch die Maskenpflicht in Flugzeugen gefallen. Das parlamentarische Verfahren für Notlagenverordnungen hat sich bewährt.
Die Maßnahmen zum Infektionsschutz im morgen zu beschließenden Gesetz sind allein auf pandemische Notfälle ausgelegt. Das angepasste Infektionsschutzgesetz bremst die Länder stark ein, denn Lockdowns , Schulschließungen oder Veranstaltungsverbote sind damit nicht mehr möglich. Wir haben die neuen Pandemieregeln stark vereinfacht. Die Drei-Monats-Regeln bei den Ausnahmen der Maskenpflicht sind gestrichen und es wird kein Impfdruck durch die Hintertür aufgebaut. Der Schulunterricht ohne Masken ist als Normalfall vorgeschrieben. Was bleibt, ist die Maskenpflicht im Fernverkehr in Bus und Bahn. Da wünschte ich mir eher Freiwilligkeit, aber ich kann die Regel aufgrund hoher Winterinfektionszahlen in öffentlichen Verkehrsmitteln bei Corona und Grippe nachvollziehen. Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum Jahresende aus und die FDP ist klar gegen eine Verlängerung.
Aus meiner Sicht haben wir nun ein maßvolles Gesetz, das die Gefährdeten im Gesundheitsbereich schützt und die Grundrechte respektiert. Ich werde dem Gesetz in der neuen Form zustimmen.
Die FDP hat gemeinsam mit den Ampelkoalitionspartnern die epidemische Notlage Merkels beendet. So weitgehende Maßnahmen werden mit der FDP auch nicht wieder kommen. Es wird keine Sonderrechte mehr für den Gesundheitsminister geben und keine Sonderwege. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus der FDP haben wir dafür gesorgt, dass die allgemeine Corona Impfpflicht nicht gekommen ist.