Dr. forest Christoph Hoffmann

Christoph Hoffmann unterstützt Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz

Es gibt eine Diskrepanz zwischen Spendewilligen in der Bevölkerung und tatsächlichen Spendern. Auf ca. 8.500 Menschen, die pro Jahr auf ein Organ warten, kommen nur etwa 1.000 Organspender. Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen. Ich habe bei der Abstimmung 2020 im Bundestag für die Freiwilligkeitsregelung gestimmt. Die damaligen Hoffnungen haben sich aber nicht erfüllt, das Spendenregister ist nicht wirklich gefüllt. In Spanien und Österreich gibt es wegen der dortigen Widerspruchsregelung ein weit höheres Spendenaufkommen. Die Politik muss Lösungen bringen und keine Erklärung, warum es nicht geht. Als Liberale mögen wir keinen übergriffigen Staat und eine Widerspruchslösung könnte so empfunden werden. Ist sie aber nicht. Mit der Widerspruchsregelung wird die Selbstbestimmung nicht infrage gestellt. Die Bürger könnten künftig von ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen. Es gilt Freiheit und Verantwortung zu vereinbaren. Verantwortung für die, die um ihr Leben Kämpfen. Sollte die Widerspruchsregelung im Bundestag erneut scheitern, müssen wir im Parlament einen neuen Anlauf nehmen hin zu einer pragmatischen, einfachen Personalausweislösung. D. h. immer wenn ein Ausweis beantragt wird, muss sich derjenige zur Organspende erklären. Das ist z. B. in den USA seit Jahrzehnten so. Stand heute sind viele Bundesländer und zumindest die kommunalen Verbände in meinem Heimatland Baden-Württemberg für die Widerspruchslösung. Auch deshalb plädiere ich als ehemaliger Bürgermeister für die Widerspruchsregelung.

 

Mein Interview mit dem stern zum Antrag: https://www.stern.de/politik/fdp-politiker-zur-organspende–die-freiwilligkeit-ist-gescheitert–34837522.html

Den vollständigen Antrag finden Sie hier: