Chancen-Aufenthaltsrecht unterstützt Kommunen in Flüchtlingsfrage
Am 19. Oktober 2022 fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts im Bundestag statt. Der südbadische Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Hoffmann (FDP) sagt dazu:
„Die FDP lässt die Kommunen in der Flüchtlingsfrage nicht allein. Mit dem diese Woche im Bundestag beratenen Entwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht sollen bereits gut integrierte Menschen nach den Vorstellungen der FDP die Chance haben, unter bestimmten Bedingungen einen Aufenthaltstitel zu bekommen und hier ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Asylverfahren werden verkürzt, denn die Menschen kommen in Arbeit und sind nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen. Bisher dauern die Verfahren realistisch vier Jahre, in denen natürlich auch Sozialleistungen bezahlt werden.
Die Sozialhaushalte werden entlastet, wenn langjährig und gut integrierte Geduldete arbeiten und Steuern und Sozialabgaben bezahlen können. Damit gehen wir auch den ersten Schritt, um dem massiven Fachkräftemangel in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Das allein wird jedoch nicht reichen. Daher will die FDP gemeinsam mit den Ampelpartnern noch dieses Jahr ein umfassendes Zuwanderungsgesetz vorlegen.
Der Gesetzentwurf zur Einführung des Chancen-Aufenthalts erleichtert die konsequente Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Ampelregierung den Druck auf Serbien erhöht hat, seine Visaregeln dem Schengen-Raum anzupassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Serbien Flüchtlinge in die EU schleust mit der klaren Absicht, die EU zu destabilisieren.“