Bürgergeld ist echte Chance für Leistungsbeziehende - Sanktionen müssen weiter möglich sein
Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld verfehlte in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Bund und Länder wollen nun im Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss suchen. Der südbadische Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Hoffmann (FDP) sagt dazu:
„Das von der Ampelkoalition vorgeschlagene Bürgergeld ist ein Gamechanger für diejenigen, die sich aus der sozialen Bedürftigkeit herausarbeiten wollen. Kern der Reform sind neue leistungsfördernde Hinzuverdienstregelungen und verbesserte Berufseinstiegschancen durch Qualifizierung. Während einem Azubi im Hartz-IV-System von 800 Euro Lohn lediglich 240 Euro blieben, bekommt er im Bürgergeld 604 Euro. Das spornt die nächste Generation an und bekämpft das „vererben“ von Hartz-IV.
Für die wenigen, die das System ausnutzen, müssen weiterhin Sanktionen möglich sein. Ich bin davon überzeugt, dass das nun angestoßene Verfahren im Vermittlungsausschuss in dieser Hinsicht noch wirksamere Möglichkeiten für die Arbeitsagentur hervorbringen wird. Dann ist das Bürgergeld ein großer Fortschritt gegen Langzeitarbeitslosigkeit. Der Grundsatz gilt: Leistung wird belohnt und ausruhen in der sozialen Hängematte wird sanktioniert.
Die Kritik an der Verlängerung der Karenzzeiten für Wohnen und Schonvermögen auf zwei Jahre ist unberechtigt. Wer kurzfristig in die soziale Bedürftigkeit fällt - z.B. ein abgewählter Bürgermeister - der soll nicht sofort Altersvorsorge, Erspartes oder Wohneigentum verlieren müssen. Das ist eine Frage der Anerkennung für die bisherige Lebensleistung.“