Bericht aus Berlin - KW 47
Bundeshaushalt 2023
Mit dem Bundeshaushalt 2023 schaffen wir Rekordentlastungen und Rekordinvestitionen. Insbesondere die hart arbeitende Mitte profitiert von Entlastungen in Höhe von 50 Milliarden Euro. Dank unseres Finanzministers Christian Lindner hält der Haushalt dennoch die Schuldenbremse ein. Auch mit Schuldenbremse sorgen wir für Entlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern: Mit dem Inflationsausgleichsgesetz, der Wohngeldreform, einer historisch hohen Kindergelderhöhung und Einmalzahlungen für Rentner und Studierende lassen wir in der Krise keinen zurück. Nachhaltige Finanzpolitik und sinnvolle Inflationsbekämpfung: Dank uns steht der Bundeshaushalt 2023 für genau das.
Gas- und Strompreisbremse
Wir greifen den Bürgern und Unternehmen in dieser schwierigen Krise unter die Arme. Da die Soforthilfe im Dezember nur für die Gaskunden gilt, sollte die Strompreisbremse rückwirkend ab Januar greifen. Die Strompreisbremse darf auf keinen Fall zur Ausbaubremse für die Erneuerbaren werden. Deshalb lehnen wir eine Erhöhung der EEG-Förderung im Rahmen der Strompreisbremse ab. Es ergibt keinen Sinn, die Zufallsgewinne der Erzeuger abzuschöpfen und gleichzeitig die Subventionen im EEG zu erhöhen. Wir machen Druck auf Bundesenergieminister Habeck und werden verhindern, dass die Strompreisbremse zur Investitionsbremse bei den Erneuerbaren wird.
CDU und CSU lassen die Bürger und Unternehmen im Regen stehen. Die CDU-/CSU-Fraktion hat gegen den Abwehrschirm, der die Gas- und Strompreisbremse finanziert, gestimmt. Im Haushaltsausschuss hat die Union dann aber keinerlei Anträge zur konkreten Finanzierung einer Gas- und Strompreisbremse oder anderer Unternehmenshilfen gestellt. Das ist unterlassene Hilfeleistung gegenüber den Bürgern und Unternehmen in unserem Land!
Bürgergeld
Das Bürgergeld kommt zum 01. Januar! Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist ein Erfolg für uns Freie Demokraten. Ein gutes Gesetz ist jetzt noch besser geworden. Unsere Herzensanliegen – größere Aufstiegschancen durch bessere Zuverdienstregeln und neue Weiterbildungsmöglichkeiten – werden unverändert kommen. Schonvermögen in der Karenzzeit bleiben bestehen, sodass Menschen, die einen Schicksalsschlag erleiden, nicht sofort die Altersvorsorge, ihr Erspartes oder die eigene Wohnung auflösen müssen. Das ist uns wichtig, denn es respektiert die Lebensleistung des Einzelnen. Der Wegfall der sogenannten Vertrauenszeit stellt außerdem unmissverständlich klar, dass das Prinzip „Fordern und Fördern“ im Bürgergeld erhalten bleibt.